Allgemeine Geschäftsbedingungen

Worauf Sie vor Behandlungsbeginn achten müssen:

Erstuntersuchung Physiotherapie

Zur Physiotherapie nehmen Sie bitte folgende Dinge mit:

  • Verordnung und Bewilligung – Für die Physiotherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (z.B. 10x Physiotherapie à 60 Minuten). Ohne diese Verordnung kann nur präventive Therapie (Therapie an gesunden PatientInnen) durchgeführt werden. Um einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, brauchen Sie zusätzlich eine Bewilligung. Dafür reichen Sie Ihre Verordnung vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse (online, per Post, per Mail, per Fax oder direkt bei einer Außenstelle Ihrer Krankenkasse) ein. Die Rückerstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Daher können hierfür keine Angaben oder gemacht werden.
  • Befunde – Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
  • Bequeme Kleidung und adäquate Unterwäsche (die Untersuchung/Behandlung kann zum Teil in Unterwäsche stattfinden)
  • Leintuch oder ein sehr großes Handtuch

Erstuntersuchung Podotherapie

Zur Podotherapie nehmen Sie bitte folgende Dinge mit:

  • Ärztliche Verordnung zur Podotherapie (z.B. Podotherapeutische Untersuchung und Behandlung). Podotherapie ist eine Privatleistung. Wenn Sie eine private Zusatzkrankenversicherung besitzen, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld über eine mögliche Rückerstattung und die dazu benötigten Unterlagen.
  • Befunde – Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
  • Ev. bisherige Einlagen
  • 1-3 Paar Schuhe, die Sie oft und gerne tragen.
  • Bequeme Kleidung und adäquate Unterwäsche (die Untersuchung/Behandlung kann zum Teil in Unterwäsche stattfinden)
  • Leintuch oder ein sehr großes Handtuch

Ersttermin Yoga

Yoga ist eine Privatleistung und als Präventivmaßnahme anzusehen. Daher ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Bitte bringe eine Yogamatte mit. 

Fristgerechte Terminabsage

Physiotherapie: Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir spätestens 24 h vorher (1 Werktag) abzusagen. Ansonsten muss ich den Termin in Rechnung stellen. Diese Kosten eines versäumten Termins können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

Podotherapie: Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir spätestens 24 h vorher (1 Werktag) abzusagen. Ansonsten muss ich den Termin in Rechnung stellen. Diese Kosten eines versäumten Termins können nicht beim Krankenversicherungsträger oder einer privaten Krankenversicherung geltend gemacht werden.

Yoga: Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir spätestens 24 h vorher (1 Werktag) abzusagen. Ansonsten muss ich den Termin in Rechnung stellen.

Ablauf der Therapie/Einheiten

Physiotherapie und Podotherapie: Zu Beginn der Behandlung wird eine ausführliche Befunderhebung durchgeführt. Wir besprechen das Behandlungsziel, die voraussichtlichen Maßnahmen, den voraussichtlichen Behandlungsumfang (Termine, Frequenz, Dauer) und die Kosten der Behandlung. Meine Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz)).

Yoga: Der Inhalt der Yogaeinheiten kann variieren. Eine Yogaeinheit kann erst ab einer
Teilnehmerzahl von 5 Personen stattfinden. Ausgenommen sind Yoga-Einzeleinheiten.

Verantwortung der PatientInnen bzw. TeilnehmerInnen

Physiotherapie und Podotherapie: Ich verstehe mich als ihr Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setze mein gesamtes Wissen und persönliche Fähigkeiten zu Ihrem Vorteil ein. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und Behandlungsmaßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir Auskunft, über Ihren Gesundheitszustand, die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen sowie eventuelle Medikamenteneinnahme, geben. Außerdem ist es unerlässlich, dass Sie die von mir aufgetragenen Übungen und Handlungen durchführen bzw. unterlassen.

Yoga: Die TeilnehmerInnen übernehmen die Verantwortung für ihr Handeln und gehen achtsam mit anderen TeilnehmerInnen und den zur Verfügung gestellten Materialien und Räumen um. Außerdem gehen die TeilnehmerInnen achtsam mit ihrem eigenen Körper um. Ich behalte mir als Yogalehrerin vor TeilnehmerInnen vom Unterricht auszuschließen, sollten diese meinen Aufforderungen, die z.B. ihrer Sicherheit dienen, nicht Folge leisten oder wenn diese sich selbst oder gar andere TeilnehmerInnen gefährden. Sollten TeilnehmerInnen meinen Aufforderungen nicht Folge leisten, kann ein erhöhtes Verletzungsrisiko nicht ausgeschlossen werden.

Information zur Podotherapeutischen Einlage

Die Podotherapeutische Einlage wirkt trainingsstimulierend auf die Fuß- und Aufrichtemuskulatur.
Geben Sie Ihrem Körper daher Zeit, sich an die Einlagen zu gewöhnen. Die Eintragedauer variiert von Patient zu Patient. Verwenden Sie Ihre Einlagen in den ersten 2 Wochen nur solange Sie dies als angenehm empfinden. Um einen Therapieerfolg zu erreichen, verwenden Sie Ihre Einlagen nach der Eingewöhnungsphase so oft wie möglich. Sollten nach zweiwöchiger Eintragephase Beschwerden aufgrund der Einlagen bestehen, kontaktieren Sie uns bitte.

Nach reibungsloser Eingewöhnung sollte nach ca. 4-6 Monaten Tragedauer der erste Kontrolltermin stattfinden. Danach folgen Termine meist nach 12 Monaten (bei Bedarf auch schon früher). Sprechen Sie dies bitte mit Ihrer Podotherapeutin ab. Die Podotherapie ist ein dynamischer Prozess, daher ist es notwendig, die Einlagen an den jeweiligen therapeutischen Fortschritt anzupassen. Werden die Kontrolltermine nicht wahrgenommen, kann dies das Ausbleiben der therapeutischen Wirkung oder unerwünschte Reaktionen zur Folge haben.

Achten Sie bei der Schuhauswahl darauf, dass der Schuh v.a. ausreichend Platz im Zehenbereich aufweist. Der Schuh sollte der Ferse einen guten Halt und dem Mittel- und Vorfuß ausreichend Flexibilität bieten. Wir raten unseren PatientInnen Ihre Podotherapeutischen Einlagen beim Schuhkauf mitzunehmen und diese beim Probieren der Schuhe einzulegen. Bei Bedarf können die Einlagen mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Verwenden Sie keine chemischen Reinigungsmittel. Bitte kürzen oder verändern Sie die Sohlen nie ohne Rücksprache mit Ihrer Podotherapeutin. Die Podotherapeutische Einlage ist keine schulmedizinische Leistung und kein Ersatz für medizinische und ärztliche Leistung. Die Podotherapeutische Sohle ist keine orthopädische Einlage und daher keine Kassenleistung.

Dokumentation

Alle Informationen, welche Sie mir als Physiotherapeutin oder Podotherapeutin geben, unterliegen der Schweigepflicht. Sämtliche von mir durchgeführten Maßnahmen werden dokumentiert. Diese Dokumentation steht in meinem Eigentum. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

Kosten

Physiotherapie: Bitte beachten Sie, dass ich eine Wahltherapeutin bin und die Kosten der Therapie direkt mit mir abzurechnen sind. Ein Rückersatz gemäß dem Kassentarif kann für die Physiotherapie je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Genauere Informationen erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Podotherapie: Bitte beachten Sie, dass ich eine Wahltherapeutin bin und die Kosten der Podotherapie direkt mit mir abzurechnen sind. Podotherapie ist eine Privatleistung. Wenn Sie eine private Zusatzkrankenversicherung besitzen, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld über eine mögliche Rückerstattung und die dazu benötigten Unterlagen.

Yoga: Yoga ist eine Privatleistung.

Preisübersicht

Physiotherapie

100,-45 MIN
  • 30 min Physiotherapie € 70,-
  • 45 min Physiotherapie € 100,-
  • 60 min Physiotherapie € 125,-

Podotherapie

180,-ERSTUNTERSUCHUNG
  • Erstuntersuchung € 180,-
  • Kontrolle € 160,-
  • Anfertigung propriozeptive Einlage Erwachsene € 145,-
  • Anfertigung propriozeptive Einlage 6.Lj-15.Lj € 130,-
  • Korrektur propriozeptive Einlage je nach Aufwand € 70,- bis € 100,-
  • Fazilitierende Sporteinlage € 185,-

Yoga

120,-60 MIN
  • Yoga 1 h Einzelunterricht € 120,-

Zahlungsart

Ich bitte Sie den fälligen Betrag via Online Banking oder Erlagschein innerhalb von 5 Werktagen zu überweisen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der derzeitigen gesetzlich zulässigen Höhe, in Rechnung zu stellen. Für, im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen, durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die zweite Mahnung auf 10 € und für die dritte Mahnung auf 15 €. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.

Ende der Behandlung

Physiotherapie und Podotherapie: Die Behandlung kann jederzeit im Einvernehmen oder einseitig (von PatientIn oder Physiotherapeutin) beendet werden. Durchgeführte Behandlungen oder zu spät abgesagte Termine (auch nach Beendigung der Behandlung) werden verrechnet. Darüber hinaus begrenzt die ärztliche Verordnung den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung für die Physiotherapie wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

Wertgegenstände

Es wird keine Haftung für Privatgegenstände übernommen.

Gültigkeit der Vereinbarung

Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem bei mir verbleibenden Datenblatt, die oben gelisteten Informationen gelesen und vollinhaltlich verstanden zu haben.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Wien. Es gilt das österreichische Recht.

Teile dieser AGB wurden von Florian Glatter unter Einverständnis desselben übernommen. Textteile wurden von seiner Homepage am 27. Dezember 2019 um 17:20 heruntergeladen. Link zur Homepage: http://physio.therapie-glatter.at/informationen/agb